§ 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für die Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen des Himmelreich Seminar-Centrums zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen von LIFE. Abweichende Bestimmungen finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
§ 2 Abschluss des Vertrages Auf der Grundlage einer Buchungsanfrage des Bestellers per Online, per Fax, per Post oder telefonisch kommt mit entsprechender schriftlicher Buchungsbestätigung von LIFE (per Online, per Fax, per Post) der Vertrag zustande. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Funktionsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LIFE.
§ 3 An- und Abreise Die reservierten Zimmer, Seminarräume etc. stehen dem Besteller am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag um 11.00 Uhr geräumt werden. Andere Zeiten gelten nur dann als vereinbart, wenn zwischen LIFE und dem Besteller eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Leistungen und Preise Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Abschluss des Vertrags zu Lasten des Bestellers. Zum Gegenstand des Vertrages zwischen LIFE und dem Besteller werden ausdrücklich der Prospekt und die Preisliste des Himmelreich Seminar-Centrums in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung gemacht.
§ 5 Vorauszahlung bei Buchungsbestätigung
Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung bei dem Besteller wird eine angemessene Vorauszahlung auf den vereinbarten Preis in Höhe von 20 % fällig. Der Betrag ist zu zahlen auf das Konto der
LIFE Jugendhilfe GmbH
bei der Sparkasse Bochum,
IBAN: DE91 4305 0001 0027 4092 00
Swift-BIC: WELADED1BOC
Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist LIFE berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten.
§ 6: Rücktritt / Stornierung durch den Besteller Die Stornierung ist stets schriftlich vorzunehmen. Im Fall der vollständigen oder teilweisen Stornierung fallen Stornierungsgebühren an. Die Stornierungsgebühr errechnet sich nach dem vereinbarten Gesamtpreis. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
bis 2 Wochen vor der Ankunft: | 50 % des vereinbarten Preises |
danach: | 75 % des vereinbarten Preises |
§ 7 Kündigung
LIFE behält sich die Kündigung gegenüber dem Besteller vor, wenn das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund aufgelöst werden muss. Ein wichtiger Grund ist unter anderem dann gegeben, wenn eine Veranstaltung bzw. ein Zusammentreffen stattfindet, die durch eine verfassungsfeindliche Partei / Vereinigung bzw. deren Mitgliedern oder durch eine Sekte in den Räumlichkeiten des Himmelreich Seminar-Centrums abgehalten wird oder abgehalten werden soll. In Zweifelsfällen ist LIFE berechtigt, eine behördliche Genehmigung vom Besteller zu verlangen.
LIFE behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus seitens des Bestellers Schadensersatzansprüche abgeleitet werden können.
§ 8 Zahlung der Rechnung Rechnungen von LIFE sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist LIFE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz zu berechnen. LIFE bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 9 Mitbringen von Haustieren Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache mit LIFE und der schriftlichen Genehmigung bei Vertragsabschluss gestattet.
§ 10 Störungen an technischen Einrichtungen oder sonstigen Einrichtungen Störungen an den LIFE zur Verfügung gestellten Geräten werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Bei nicht zu behebenden Störungen werden nach Möglichkeit Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Zahlungen können nicht zurückgehalten oder gemindert werden.
§ 11 Haftung
Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung durch LIFE übernommen.
Für Beschädigung oder Verlust der Einrichtung oder des Inventars des Himmelreich Seminar-Centrums, die bei Auf- oder Abbau sowie während des Aufenthaltes verursacht werden, haftet der Besteller ohne Verschuldensnachweis.
Für Schäden, die im Rahmen bestehender übriger Verkehrssicherungspflichten auftreten, haftet LIFE nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Bochum. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.